Unzulässige AGB-Klauseln für Online-Shops

21.11.2003 Das Landgericht Waldshut-Tiengen hat mit Beschluss vom 7.7.2003 (3 O 22/03 KfH) einem Online-Shop die Verwendung mehrerer AGB-Klauseln verboten.

Das Gericht stellte klar, dass das Recht zur Rückgabe benutzter oder nicht mehr original verpackter Ware nicht ausgeschlossen werden darf und die Kosten der Rücksendung der Ware dem Käufer beim Rückgaberecht nicht auferlegt werden dürfen. Unzulässig waren auch Klauseln, die festlegen, dass die Frist zur Ausübung des Rückgaberechts mit dem Rechnungsdatum beginnt und in denen der Erfüllungsort als Gerichtsstand des Verkäufers bestimmt ist.

Quelle: föhlisch.de

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