Ab sofort 4 Wochen Widerufsrecht bei E-Bay-Käufen

Das Kammergericht in Berlin hat am 10. August entschieden, dass E-Bay-Käufern ab sofort ein Widerrufsrecht von 4 Wochen einzuräumen ist. Laut Bürgerlichen Gesetzbuch sind ist Käufern nur eine Frist von 14 Tagen einzuräumen, allerdings nur, wenn auf dieses Widerrufsrecht vor dem Zustandekommen des Kaufvertrages hingewiesen wird. Da dieser Hinweis bei E-Bay-Einkäufen allerdings erst nach Vertragsschluss erfolgen kann (die e-mail wird in der Regel erst nach dem Kauf verschickt), entschied jetzt das Berliner Kammergericht, dass in diesem Fall eine 4 Wochen-Frist einzuhalten ist.

In diesem Zusammenhang drohen vielen E-Bay-Händlern nun Abmahnungen durch Mitbewerber und Wettbewerbsvereinen, sollten sie nicht möglichst zeitnah ihre Widerufsbelehrungen dementsprechend anpassen.

Quelle: Media.NRW

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