Ab sofort 4 Wochen Widerufsrecht bei E-Bay-Käufen
Das Kammergericht in Berlin hat am 10. August entschieden, dass E-Bay-Käufern ab sofort ein Widerrufsrecht von 4 Wochen einzuräumen ist. Laut Bürgerlichen Gesetzbuch sind ist Käufern nur eine Frist von 14 Tagen einzuräumen, allerdings nur, wenn auf dieses Widerrufsrecht vor dem Zustandekommen des Kaufvertrages hingewiesen wird. Da dieser Hinweis bei E-Bay-Einkäufen allerdings erst nach Vertragsschluss erfolgen kann (die e-mail wird in der Regel erst nach dem Kauf verschickt), entschied jetzt das Berliner Kammergericht, dass in diesem Fall eine 4 Wochen-Frist einzuhalten ist.
In diesem Zusammenhang drohen vielen E-Bay-Händlern nun Abmahnungen durch Mitbewerber und Wettbewerbsvereinen, sollten sie nicht möglichst zeitnah ihre Widerufsbelehrungen dementsprechend anpassen.
Quelle: Media.NRW
If you enjoyed this post, please consider to leave a comment or subscribe to the feed and get future articles delivered to your feed reader.

Die ganze Sache scheint doch etwas komplizierter zu sein, als das derzeit auf den Newsseiten dargestellt wird. Selbst der Heise-Verlag hat eine sehr mißverständliche Meldung
(http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/meldung/76679) veröffentlicht.
In den Kommentaren findet sich aber ein guter Überblick, welche rechtlichen Spitzfindigkeiten hier Anwendung finden:
http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=10991975&forum_id=102406
Ja das Ganze ist wieder mal so eine Entscheidung, die bei den Verkäufern Verwirrung und eine große Portion Unsicherheit schaffen.
*klugschissmodusan*
nicht 4 wochen sondern 1 Monat!!!
*klugschissmodusaus*
@Christian
dann kommt das hier jetzt nur für dich
“Ab sofort 1 Monat Widerufsrecht bei E-Bay-Käufen”
Damit ist dann auch der letzte zufrieden, oder